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   VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10   

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https://dejure.org/2011,100769
VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10 (https://dejure.org/2011,100769)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.09.2011 - 2 K 179.10 (https://dejure.org/2011,100769)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2011 - 2 K 179.10 (https://dejure.org/2011,100769)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10
    Seine anschließende Verpflichtungsklage hatte ebenfalls keinen Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. Dezember 2009 - 4 K 694/09.NW - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG -, beide: Juris).

    Bei dem streitbefangenen Rechtsgutachten handelt es sich in diesem Sinne um die Mitteilung einer öffentlichen Stelle, nämlich der LMK, die nicht zu den in § 2 Abs. 1 IFG Bln genannten informationspflichtigen Stellen zählt, weil sie der Aufsicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz untersteht (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG -, Seite 8 des Urteilsabdrucks).

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 694/09

    Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung behördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10
    Seine anschließende Verpflichtungsklage hatte ebenfalls keinen Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. Dezember 2009 - 4 K 694/09.NW - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG -, beide: Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2005 - 95 A 4.05
    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10
    Solange die Zustimmung dieser öffentlichen Stellen nicht vorliegt und im Wege der Akteneinsicht deren Angaben und Mitteilungen preisgegeben würden, wird die Aktenvorlage zu Recht verweigert (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - OVG 95 A 4.05 - und Urteil vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 - beide: Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 12 B 1.07

    Informationsanspruch, Versagungsgrund nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10
    Solange die Zustimmung dieser öffentlichen Stellen nicht vorliegt und im Wege der Akteneinsicht deren Angaben und Mitteilungen preisgegeben würden, wird die Aktenvorlage zu Recht verweigert (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - OVG 95 A 4.05 - und Urteil vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 - beide: Juris).
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